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FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20 |
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Pflicht der Erben zur Duldung einer Außenprüfung der steuerlichen Verhältnisse des unternehmerisch tätigen gewesenen Erblassers
Verfahrensgang
- BFH - X B 73/23
- FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 15.06.2022 - X B 87/21
Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben …
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom Bundesfinanzhof -BFH- mit Beschluss vom 15.06.2022 (Az.: X B 87/21) ebenso zurückgewiesen, wie eine im Anschluss daran erhobene Anhörungsrüge (Beschluss vom 22.02.2023, Az.: X S 12/22).Gleiches gilt beim Tod des Unternehmers für dessen Erben (vgl. BFH, Beschluss vom 15.06.2022 - X B 87/21 -, juris, m. w. N.).
Dies ergibt sich daraus, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift über den reinen Wortlaut hinausgeht und eine Außenprüfung mithin auch dann zulässig ist, wenn das Unternehmen veräußert, aufgegeben, handelsrechtlich beendet oder liquidiert wurde sowie auch dann, wenn der Unternehmer verstorben ist (BFH, Beschluss vom 15.06.2022, a.a.O., sowie Urteile vom 09.05.1978 - VII R 96/75 - BStBl II 1978, 501 und vom 24.08.1989 - IV R 65/88 - BStBl II 1990, 2).
Denn selbstredend kann von den Gesamtrechtsnachfolgern nichts gefordert und gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, was außerhalb ihres Wissens- oder Einflussbereichs liegt (BFH vom 15.06.2022, a.a.O.).
Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 15.06.2022, a.a.O., m. w. N.).
Die Kläger verkennen jedoch, dass diese Entscheidung im nachfolgenden Revisionsverfahren gerade wegen des fehlerhaften rechtlichen Ansatzes aufgehoben wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 15.06.2022, a.a.O., und Urteil vom 15.06.2016 - III R 8/15 -, BStBl II 2017, 25).
- BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
1. Erneuter Erlaß einer Prüfungsanordnung nach vorangegangener Aufhebung aus …
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Das Finanzamt gehe auch fehl in der Annahme, wenn es die beiden älteren Urteile des BFH (vom 24. August 1989 - IV R 65/88 - BStBl II 1990, 2; und vom 9. Mai 1978 - VII R 96/75 - BStBl II 1978, 501) zur Duldung einer Außenprüfung durch die Erben als Begründung und Rechtfertigung für die neue Außenprüfung heranziehe.Die Entscheidung ist zwar zum Rechtszustand unter der Reichsabgabenordnung und dem Steueranpassungsgesetz ergangen; durch das Inkrafttreten der AO 1977 hat sich hieran aber nichts geändert (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1989 - IV R 65/88 -, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, unter 2.;… BFH-Beschluss vom 14.03.2005 - IV B 84/03 -, BFH/NV 2005, 1477, unter 2.).
Dies ergibt sich daraus, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift über den reinen Wortlaut hinausgeht und eine Außenprüfung mithin auch dann zulässig ist, wenn das Unternehmen veräußert, aufgegeben, handelsrechtlich beendet oder liquidiert wurde sowie auch dann, wenn der Unternehmer verstorben ist (BFH…, Beschluss vom 15.06.2022, a.a.O., sowie Urteile vom 09.05.1978 - VII R 96/75 - BStBl II 1978, 501 und vom 24.08.1989 - IV R 65/88 - BStBl II 1990, 2).
Diese Auffassung ist unzutreffend, da grundsätzlich auch die Kläger als Gesamtrechtsnachfolger bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken haben, die für die Besteuerung des K zu dessen Lebzeiten erheblich sind (siehe oben und vgl. Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 165. Lieferung 04.2021, § 200 AO unter Verweis auf BFH vom 24.08.1989, a. a. O.).
- BFH, 09.05.1978 - VII R 96/75
Gesamtrechtsnachfolger - Steuerschuldner - Betriebsprüfung - Erbfall
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Das Finanzamt gehe auch fehl in der Annahme, wenn es die beiden älteren Urteile des BFH (vom 24. August 1989 - IV R 65/88 - BStBl II 1990, 2; und vom 9. Mai 1978 - VII R 96/75 - BStBl II 1978, 501) zur Duldung einer Außenprüfung durch die Erben als Begründung und Rechtfertigung für die neue Außenprüfung heranziehe.Dies hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 09.05.1978 - VII R 96/75 - (BFHE 125, 144, BStBl II 1978, 501) mit dem Hinweis entschieden, dass der Erbe Steuerschuldner geworden sei und die aus dieser Stellung erwachsenen Pflichten erfüllen müsse; hierzu gehöre auch die Duldung einer Außenprüfung.
Dies ergibt sich daraus, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift über den reinen Wortlaut hinausgeht und eine Außenprüfung mithin auch dann zulässig ist, wenn das Unternehmen veräußert, aufgegeben, handelsrechtlich beendet oder liquidiert wurde sowie auch dann, wenn der Unternehmer verstorben ist (BFH…, Beschluss vom 15.06.2022, a.a.O., sowie Urteile vom 09.05.1978 - VII R 96/75 - BStBl II 1978, 501 und vom 24.08.1989 - IV R 65/88 - BStBl II 1990, 2).
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Die Finanzbehörden seien nach dem Vortrag der Kläger, unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BStBl II 1991, 654, 665) verpflichtet, für eine steuerliche Belastungsgleichheit zu sorgen und diese auch hinsichtlich des tatsächlichen Erfolges (bei K) zu gewährleisten.(4) Ihrem Begehren vermögen die Kläger auch nicht durch Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BStBl II 1991, 654, 665) zum gewünschten Erfolg zu verhelfen.
- BFH, 15.06.2016 - III R 8/15
Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen …
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Die Kläger verkennen jedoch, dass diese Entscheidung im nachfolgenden Revisionsverfahren gerade wegen des fehlerhaften rechtlichen Ansatzes aufgehoben wurde (vgl. BFH…, Beschluss vom 15.06.2022, a.a.O., und Urteil vom 15.06.2016 - III R 8/15 -, BStBl II 2017, 25). - BFH, 02.10.1991 - X R 89/89
Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur …
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Entsprechend hat auch der BFH mit Urteil vom 02.10.1991 - X R 89/89 - (BStBl II 1992, 220) entschieden, dass zur Begründung der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO grundsätzlich der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage genügt. - FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 4 K 2166/13
Aufhebung einer Prüfungsanordnung wegen Zweifeln an der Wahrung des Grundsatzes …
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Die Kläger begründen ihre gegenteilige Auffassung unter anderem mit Verweis auf die Rechtsprechung des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 27.03.2014 - 4 K 2166/13 -, juris). - BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09
Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und …
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Insoweit verweisen die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 29. Oktober 1992 - IV R 47/91 -, BFH/NV 1993, 143; und vom 28. September 2011 - VIII R 8/09 -, BStBl II 2012, 395). - BFH, 29.10.1992 - IV R 47/91
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung eines Finanzamtes …
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Insoweit verweisen die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 29. Oktober 1992 - IV R 47/91 -, BFH/NV 1993, 143; und vom 28. September 2011 - VIII R 8/09 -, BStBl II 2012, 395). - BFH, 14.03.2005 - IV B 84/03
Bp beim Rechtsnachfolger
Auszug aus FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20
Die Entscheidung ist zwar zum Rechtszustand unter der Reichsabgabenordnung und dem Steueranpassungsgesetz ergangen; durch das Inkrafttreten der AO 1977 hat sich hieran aber nichts geändert (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1989 - IV R 65/88 -, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, unter 2.; BFH-Beschluss vom 14.03.2005 - IV B 84/03 -, BFH/NV 2005, 1477, unter 2.). - BFH, 12.05.1992 - VII R 15/91
Fehlerhafte Ermessenserwägungen und unrechte Ermessensausübung bei der …
- BFH, 24.01.1985 - IV R 232/82
Betriebsprüfung aus besonderem Anlaß